Mitglied werden

Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen, wobei die Geschäftsstelle des TuS Appen diesen Antrag entgegennimmt.
Da sich die Tennisabteilung selbst finanzieren muss, ist ein jährlich wiederkehrender Abteilungs-Sonderbeitrag zu entrichten. Um die gesamte Tennisanlage in ihrem guten Zustand zu erhalten sind von den Erwachsenen jährlich Arbeitsstunden zu leisten, ersatzweise können diese Arbeitsstunden durch Zahlung von 17,- Euro pro Stunde abgegolten werden. Die Anzahl der Arbeitsstunden legt die Mitgliederversammlung fest, z. Zt. sind es 5 Stunden.

KEINE AUFNAHMEGEBÜHR !!!*
GÜNSTIGE ABTEILUNGSBEITRÄGE !!!
Neugierig geworden ??
Wir freuen uns auf Ihren Besuch !!

Zweitmitgliedschaft

Die Tennisabteilung bietet Spielern und Spielerinnen, die keine Möglichkeit haben in ihrem Stammverein in einer Mannschaft zu spielen, eine Zweitmitgliedschaft an, um am Mannschaftstraining und für den TuS Appen an Medenspielen teilzunehmen.
Voraussetzung für eine Zweitmitgliedschaft ist die aktive Mitgliedschaft in einem anderen Tennisverein, welcher dem DTB angehört. Im Zweifelsfall wird die Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung verlangt.
Bei Nutzung der Tennisanlage, abweichend vom Mannschaftstraining, gilt die Gastspielregelung.
Die Zweitmitgliedschaft gilt nur für die Sommersaison.
Über die Annahme der Zweitmitgliedschaft wird vom Vorstand entschieden.

Beiträge

Erwachsene
Aufnahmegebühr: 55,00 Euro*.
Jahres-Sonderbeitrag: 65,00 Euro
Familien
Aufnahmegebühr: 120,00 Euro*.
Jahres-Sonderbeitrag: 140,00 Euro
Kinder / Jugendliche
Aufnahmegebühr: 25,00 Euro*.
Jahres-Sonderbeitrag: 30,00 Euro
Azubis / Studenten
Aufnahmegebühr: 25,00 Euro*.
Jahres-Sonderbeitrag: 30,00 Euro 
Passive
Aufnahmegebühr: 20,00 Euro*.
Jahres-Abteilungs-Sonderbeitrag: 20,00 Euro
Zweitmitgliedschaft

Abteilungs-Sonderbeitrag: 65,00 Euro

Kurzzeitmitgliedschaft (Mitglied im TuS)
15,00 € / Monat max. 3 Monate
jeweils ab 1. eines Monats – kann jedes Jahr genutzt werden.
Kurzzeitmitgliedschaft (kein Mitglied im TuS)
28,00 € / Monat max. 3 Monate (nur zusammenhängend)
jeweils ab 1. eines Monats – kann weder verlängert noch wiederholt werden.
Kurzzeitmitglieder dürfen auch Gastspieler mitbringen.
Folgt während oder nach der Kurzzeitmitgliedschaft der Eintritt in die Tennis-Abteilung, wird der Beitragsanteil auf den Jahres-Sonderbeitrag angerechnet. Zusätzlich fallen Arbeitsstunden an.